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Preisstufen (01.01.2012)
Die Preisstufe Ihrer Strecke und den genauen Fahrtpreis einer Einzelfahrt (außer der Kurzstrecke) erfahren Sie direkt in unserer elektronischen Fahrplanauskunft.
Kurzstrecke Die Kurzstrecke ist das Angebot für den Nahbereich bis zu einer Entfernung von 1,5 Kilometern. Sie gilt in den meisten Städten für drei oder vier Haltestellen. An jeder Haltestelle ist aufgeführt, welche Zielhaltestellen mit einem KurzstreckenTicket erreichbar sind.
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Preisstufe A im Bartarif (EinzelTickets, 4erTickets, TagesTickets) Tickets der Preisstufe A sind innerhalb einer Stadt bzw. eines Tarifgebietes gültig. Ein Tarifgebiet kann aus einer oder sogar mehreren Städten bestehen. Die Großstädte Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen und Wuppertal setzen sich aus zwei Tarifgebieten zusammen; dort gilt aber dennoch Preisstufe A. Sie gilt grundsätzlich auch bei Fahrten in zwei benachbarten Waben unterschiedlicher Tarifgebiete. Die Geltungsdauer für Einzel- und 4erTickets beträgt 90 Minuten ab Entwertung.
Preisstufe A für ZeitTickets (Ticket 2000, Ticket 1000) Die o.g. Aussagen für die Preisstufe A im Bartarif gelten grundsätzlich auch für ZeitTickets der Preisstufe A. Allerdings unterscheidet die Preisstufe A für ZeitTickets je nach der Qualität des Nahverkehrsangebots vor Ort die Preisstufen A1 und A2:
Preisstufe A1: Preis in den kleineren Städten und Gemeinden im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Preisstufe A2: Preis in 17 größeren Städten mit einer besonders hohen Qualität des Nahverkehrsangebots. Es handelt sich um
- Bochum
- Dortmund
- Duisburg
- Düsseldorf
- Essen
- Gelsenkirchen
- Hagen
- Herne
- Kaarst
- Krefeld
- Mönchengladbach
- Mülheim/Ruhr
- Neuss/Kaarst
- Oberhausen
- Remscheid
- Solingen
- Wuppertal
Bei ZeitTickets, die jeweils eine Wabe aus einer A1- und aus einer A2-Stadt umfassen, gilt die Preisstufe A2.
» weitere Informationen zur Preisstufe A
Preisstufe B Bei Bartickets gilt die Preisstufe B grundsätzlich für Fahrten in das Nachbartarifgebiet und in der Regel für ein dahinterliegendes Tarifgebiet.
Bei Zeittickets der Preisstufe B ist ein frei wählbares Zentraltarifgebiet zu definieren. Jedem Zentraltarifgebiet ist ein festgelegter Geltungsbereich zugeordnet.
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Preisstufe C Die Bartickets gelten für Fahrten über drei bis vier Tarifgebiete, bei den Zeittickets sind zwei benachtbarten Zentraltarifgebiete zu definieren. Die Tickets der Preisstufe C gelten dann in den Zentraltarifgebieten - die ebenfalls frei wählbar sind, aber in jedem Fall nebeneinanderliegen müssen - und allen angrenzenden Tarifgebieten.
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Preisstufe D Für Fahrten über die Preisstufe C hinaus gilt in der Regel die Preisstufe D. Diese ist in zwei Regionen aufgeteilt: Die Region Nord gilt in allen Tarifgebieten der früheren Verkehrsgemeinschaft Niederrhein sowie in allen angrenzenden VRR-Tarifgebieten. Die Region Süd gilt in allen Tarifgebieten des früheren VRR sowie in allen angrenzenden Tarifgebieten der früheren Verkehrsgemeinschaft Niederrhein.
» Weitere Informationen zum VRR-Gebiet » Weitere Informationen zur Preisstufe D
Preisstufe E Tickets der Preisstufe E gelten für das gesamte VRR-Gebiet.
» Weitere Informationen zum VRR-Gebiet » Weitere Informationen zur Preisstufe E
Fahrten über den VRR-Verbundraum hinaus, z.B. nach Köln Der VRR hat mit den benachbarten Verkehrsunternehmen und -kooperationen spezielle Übergangstarife vereinbart, um Ihnen preisgünstige Fahrten zu Zielen außerhalb des VRR-Verbundraums zu ermöglichen. Einzelheiten erfahren Sie beim Rheinbahn Kundendienst, in unseren KundenCentern oder per EMail.
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